Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Aufgaben des Bundesrats

Regierungsobliegenheiten (= das eigentliche 'Regieren')

Lagebeurteilungen vornehmen, Ziele und Mittel der Regierungspolitik festlegen, Strategien staatlichen Handelns umschreiben, Planung und Koordination auf Regierungsebene sicherstellen, Zusammenhalt des Landes fördern, den Bund nach innen und aussen vertreten.

Leitung der Verwaltung

Zweckmässige und leistungsfähige Organisation und Führung der Departemente.

Rechtsetzung

Vorverfahren der Gesetzgebung: Erarbeitung von Entwürfen zu Verfassungsänderungen, Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen zuhanden der Bundesver-sammlung. Erlass von Verordnungen.

Vollziehung und Rechtsprechung

Vollzug der Beschlüsse der Bundesversammlung. Behandlung von Beschwerden gegen Entscheide von Departementen oder Verfügungen aus Kantonen.

Information der Öffentlichkeit

Frühzeitige und kontinuierliche Information über Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren des Bundesrates.

Die Sitzungen des Bundesrats

Der Bundesrat hält in der Regel pro Woche eine ordentliche Sitzung ab; dabei entscheidet er alljährlich 2000 bis 2500 Geschäfte. Neben den zusätzlich - je nach Bedarf - kurzfristig anberaumten ausserordentlichen Sitzungen kommen jedes Jahr mehrere Klausursitzungen hinzu, die jeweils der Beratung spezieller und grosser Themenkomplexe gewidmet sind. Die Sitzungen des Bundesrats leitet der Bundespräsident/die Bundespräsidentin; sie dauern zwischen einer Stunde und zehn Stunden.

Die Departemente und die Bundeskanzlei bereiten die Geschäfte vor, aber der Bundesrat entscheidet als Kollegium. Dabei hat jedes Mitglied des Bundesrats eine Stimme; die Bundeskanzlerin hat Antrags- und Rede-, aber kein Stimmrecht.

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