Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Geschäftsbericht

Der Bundesrat erstellt seit der Gründung des Bundesstaates 1848 einen jährlichen Geschäftsbericht zuhanden des Parlaments. Diese Verpflichtung ist in der Bundesverfassung geregelt (BV Art. 187 Abs. 1 Bst. b). Das Reporting hatte zuerst den Charakter eines Tätigkeitsberichts; seit Ende der 1960er Jahre wurde vor allem auch über die Realisierung der Legislaturplanung berichtet. Mit der Neuordnung im Jahre 1995 wurde die Berichterstattung auf einen jährlichen Soll-Ist-Vergleich ausgerichtet. Seither orientiert der jährliche Geschäftsbericht des Bundesrates über die Schwerpunkte der bundesrätlichen Tätigkeit und über die Erreichung der Jahresziele. Ebenso werden Abweichungen von den Jahreszielen und ungeplante Vorhaben dargelegt und begründet. Seit dem 1. Dezember 2003 ist dies im Parlamentsgesetz verankert (ParlG Art. 144).

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