Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Massnahmen gegen die Frankenstärke

Die starke Überbewertung des Schweizer Frankens gegenüber anderen Währungen und die Anzeichen für eine Abkühlung der Weltkonjunktur schwächen die Exportwirtschaft, insbesondere die Exportindustrie und den Tourismus. Der Bundesrat analysiert die Lage laufend und hat parallel zu den Interventionen der Nationalbank Massnahmen beschlossen.


Medienmitteilungen

Zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft beschloss der Bundesrat am 17. August 2011 ein Massnahmenpaket im Umfang von 2 Milliarden Franken, mit dem Ziel, den Werkplatz zu stärken und die Überhitzung im Hypothekargeschäft zu bekämpfen. Am 31. August 2011 wurde ein erstes kurz- und mittelfristiges Massnahmenpaket beschlossen, dessen Hauptanliegen es war, die Arbeitsplätze und die langfristige Standortattraktivität der Schweizer Volkswirtschaft zu sichern. Dieses erste Paket wurde dem Parlament in der Herbstsession 2011 unterbreitet und mit 870 Millionen Franken veranschlagt. Ein «Massnahmenpaket 2012» wurde dem Parlament in der Wintersession unterbreitet.

Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die von der Regierung beschlossenen Massnahmenpakete wurden geprüft und rasch konkretisiert. Sie sollen den von der Frankenstärke am stärksten betroffenen Bereichen (Exportwirtschaft, Tourismus, Innovation, Forschung, Infrastrukturen) und den Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommen.
Die Wettbewerbskommission und der Preisüberwacher wurden im Zusammenhang mit der Überbewertung des Frankens und insbesondere der Weitergabe der Wechselkursvorteile an die Konsumentinnen und Konsumenten vermehrt angerufen. Zur Bewältigung des Mehraufwands erhielten beide während zwei Jahren je vier zusätzliche Stellen. Zudem ist eine Revision des Kartellgesetzes vorgesehen.
Als Folge der vorteilhaften Zinssituation vergeben die Banken vermehrt höhere Kredite für Wohnimmobilien. Diese Entwicklung birgt die Gefahr einer Überhitzung im Hypothekargeschäft in sich und kann negative Auswirkungen auf den Finanzplatz nach sich ziehen. Um dem entgegenzutreten, wurden strengere Vorgaben für die Eigenmittelunterlegung von Hypothekargeschäften ausgearbeitet. Eine entsprechende Verordnungsänderung ist auf den 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Geld- und Währungspolitik

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist die einzige Institution, die Banknoten drucken und in Umlauf bringen darf. Sie führt die Geld- und Währungspolitik des Landes und ist gesetzlich verpflichtet, unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklungt die Preisstabilität zu gewährleisten. Über die Geld- und Währungspolitik lassen sich die Wechselkursschwankungen am wirksamsten bekämpfen. Der Bundesrat hat die von der SNB getroffenen geldpolitischen Interventionen begrüsst.

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