Massnahmen gegen die Frankenstärke
Die starke Überbewertung des Schweizer Frankens gegenüber anderen Währungen und die Anzeichen für eine Abkühlung der Weltkonjunktur schwächen die Exportwirtschaft, insbesondere die Exportindustrie und den Tourismus. Der Bundesrat analysiert die Lage laufend und hat parallel zu den Interventionen der Nationalbank Massnahmen beschlossen.
Medienmitteilungen
Zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft hat der Bundesrat am 17. August 2011 ein Massnahmenpaket im Umfang von 2 Milliarden Franken beschlossen, mit dem Ziel, den Werkplatz zu stärken und die Überhitzung im Hypothekargeschäft zu bekämpfen. Am 31. August wurde ein erstes kurz- und mittelfristiges Massnahmenpaket beschlossen. Hauptanliegen sind die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die langfristige Standortattraktivität der Schweizer Volkswirtschaft. Dieses erste Paket, das dem Parlament in der Herbstsession unterbreitet wird, soll 870 Millionen Franken kosten.
Ein „Massnahmenpaket 2012“ wird dem Parlament in der Wintersession unterbreitet.
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Die von der Regierung beschlossenen Massnahmen werden geprüft und rasch konkretisiert. Sie sollen den von der Frankenstärke am stärksten betroffenen Bereichen (Exportwirtschaft, Tourismus, Innovation, Forschung, Infrastrukturen) und den Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommen.
Die Wettbewerbskommission und der Preisüberwacher werden vermehrt angerufen im Zusammenhang mit der Überbewertung des Frankens und insbesondere der Weitergabe der Wechselkursvorteile an die Konsumentinnen und Konsumenten. Zur Bewältigung des Mehraufwands erhalten beide während zwei Jahren je vier zusätzliche Stellen. Zudem ist eine Revision des Kartellgesetzes vorgesehen.
Als Folge der vorteilhaften Zinssituation vergeben die Banken vermehrt höhere Kredite für Wohnimmobilien. Diese Entwicklung birgt die Gefahr einer Überhitzung im Hypothekargeschäft in sich und kann negative Auswirkungen auf den Finanzplatz nach sich ziehen. Um dem entgegenzutreten, sind strengere Vorgaben für die Eigenmittelunterlegung von Hypothekargeschäften geplant. Eine entsprechende Verordnungsänderung soll auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Geld- und Währungspolitik
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist die einzige Institution, die Banknoten drucken und in Umlauf bringen darf. Sie führt die Geld- und Währungspolitik des Landes und ist gesetzlich verpflichtet, unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklungt die Preisstabilität zu gewährleisten. Über die Geld- und Währungspolitik lassen sich die Wechselkursschwankungen am wirksamsten bekämpfen. Der Bundesrat begrüsst die von der SNB getroffenen geldpolitischen Interventionen.