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Seit April 2011 werden Topkader, deren Wahl in die Kompetenz des Bundesrates fällt, nicht mehr durch die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen des VBS überprüft, sondern durch die neu geschaffene Fachstelle Personensicherheitsüberprüfungen der Bundeskanzlei (Fachstelle PSP BK).
Die Bundeskanzlei hat den ehemaligen Bundesgerichtspräsidenten Dr. Arthur Aeschlimann am 11. Januar 2012 beauftragt, ein Gutachten zu den Sachverhaltsabklärungen der Fachstelle PSP BK auszuarbeiten, nachdem Kritik an den Befragungen angebracht wurde. Der Gutachtensauftrag sah vor, die Verhältnismässigkeit der Sachverhaltsabklärungen einschliesslich der Befragungsmethodik der Fachstelle Personensicherheitsüberprüfungen der Bundeskanzlei zu überprüfen. Im Gutachten berücksichtigt wurden der gesetzliche Prüfungsauftrag, die Gerichtspraxis, die Funktionen der zu überprüfenden Personen und die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Fachstelle bei der Ausübung ihres gesetzlichen Prüfauftrages.
Die Einsicht in die Verfahrensdossiers erfolgte stichprobenweise. Das Gutachten wurde anonymisiert. Die Auswahl der Stichproben vollzog Herr Dr. Aeschlimann mit schriftlicher Ermächtigung der überprüften Personen.
Ergebnisse des Gutachtens
Das Gutachten vom 15. April 2012 kommt zum Schluss, dass die Fachstelle PSP BK die ihr durch Gesetz und Verordnung zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich korrekt erfüllt. Im Weiteren hält es fest, dass die bestehenden Verfahrensabläufe und Verantwortlichkeiten wie auch die standardisierte Qualitätssicherung einen einheitlichen, formgerechten und die Mitwirkungsrechte der betroffenen Personen korrekt berücksichtigenden Verfahrensablauf gewährleisten.
Die Hauptkritik des Gutachtens betrifft die nicht ausreichenden Personalressourcen. Die der Fachstelle PSP BK zur Verfügung stehenden Ressourcen basieren auf einer Planungs-grösse von jährlich 75 Prüfgesuchen. Im ersten Betriebsjahr gingen bereits doppelt so viele Prüfgesuche ein.
Im Weiteren wurde in Bezug auf die persönliche Befragung festgestellt, dass diese in Einzelfällen in einzelnen Punkten unverhältnismässig war. Hingegen wurden Massnahmen zu Sachverhaltsabklärungen unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit als „grundsätzlich unbedenklich", d.h. als „geeignet/zwecktauglich", „erforderlich/nötig" und „zumutbar" beurteilt.
Empfehlungen
Die hauptsächlichen Empfehlungen des Gutachtens beinhalten eine der Anzahl der Gesuche entsprechende Erhöhung der Personalressourcen, eine konsequente Durchführung der Personensicherheitsüberprüfung vor der Wahl durch den Bundesrat sowie Verbesserungen in der bundesinternen Information über die Tätigkeit der PSP BK und in einzelnen Punkten in der persönlichen Befragung.
Ziel bleibt die Durchführung von seriösen und fundierten Sicherheitsüberprüfungen für die Topkader des Bundes und auf der Basis der vom Gesetzgeber definierten Vorgaben. Die Bundeskanzlei wird den Empfehlungen des Gutachtens Folge leisten und diese umsetzen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.
Am 16. Mai 2012 hat die Bundeskanzlei den Bericht dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht und ihn über die Empfehlungen von Dr. Aeschlimann informiert. Der Bundesrat hat heute von den Stellenbegehren der Bundeskanzlei, die für die Fachstelle PSP BK ab 2013 zwei zusätzliche Stellen beantragt, Kenntnis genommen.
Zuständigkeit der Fachstelle PSP BK
Die Fachstelle PSP BK ist zur Hauptsache zuständig für die erweiterte Personensicherheitsprüfung mit Befragung bei Personen, die vom Bundesrat ernannt werden.
Rechtliche Grundlagen
Massgebende gesetzliche Grundlagen einer Personensicherheitsprüfung sind:
- Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120)
- Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4)
- Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.20)