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Bis Ende Februar 2012 hatten interessierte Kreise und potenziell betroffene Personen Gelegenheit, zu dem im Auftrag des Bundesamts für Energie BFE erstellten ENHK/EKD-Gutachten Stellung zu nehmen (siehe Medienmitteilung vom 20. Januar 2012). Dieses bezeichnet die von den deutschen und schweizerischen Behörden bislang vorgesehenen Massnahmen als nicht ausreichend.
Die Gemeinden Rheinau (Schweiz) und Jestetten (Deutschland), die schweizerischen Umweltschutzverbände Rheinaubund und WWF Zürich, die Arbeitsgemeinschaft Renaturierung des Hochrheins sowie der Fischereiverband des Kantons Zürich begrüssen die von ENHK/EKD geforderte deutliche Erhöhung der Restwassermengen von heute 5 auf neu 150 m3/s. Der deutsche Bund für Umwelt und Naturschutz BUND ist der Ansicht, dass Renaturierungsmassnahmen sinnvollerweise nur im Zusammenhang mit einer Neukonzessionierung geplant und umgesetzt werden sollten. Abgelehnt werden die ENHK/EKD-Vorschläge von der Betreibergesellschaft ERAG und - weil eine derart weitgehende Sanierung eine Entschädigungspflicht zu ihren Lasten auslösen würde - tendenziell auch von den Standortkantonen Zürich und Schaffhausen.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU und das BFE prüfen nun weitere Möglichkeiten zur besseren Einhaltung der Schutzziele ohne erhebliche Einbussen der Stromproduktion. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, werden die Verfahrensbeteiligten wiederum zur Stellungnahme eingeladen.
Info-Box
Die Rheinschlinge bei Rheinau liegt innerhalb des Objektes Nr. 1411 "Untersee-Hochrhein" des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) wird Rheinau mit Kloster und Klinik als Spezialfall aufgeführt. Die Zollbrücke ist als Objekt ZH902.1.2 im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) mit der höchsten Klassierung "historischer Verlauf mit viel Substanz" verzeichnet. Weiter befinden sich auf der Klosterinsel und entlang des Rheins verschiedene aus denkmalpflegerischer und archäologischer Sicht bedeutende Objekte.
Das Gutachten der ENHK und der EKD bildet im Rahmen der Interessenabwägung durch die Entscheidbehörden eine von mehreren Grundlagen für die korrekte Abwägung zwischen den Schutz- und Nutzungsinteressen.
Weil der Rhein im Bereich des Kraftwerks Rheinau die Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland bildet, wurde das Restwassersanierungsverfahren von Anfang an vom Regierungspräsidium Freiburg i.B. RPF und vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK gemeinsam geleitet. Diese beiden Behörden werden sich unter Berücksichtigung aller Interessen auf ein gemeinsames Sanierungskonzept verständigen.
Die Umsetzung der von der ENHK/EKD ausgesprochenen Empfehlungen würde - abhängig von den weiteren Massnahmen - zu einem Produktionsverlust von 20 bis 120 GWh pro Jahr führen.