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Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) hat dafür zu sorgen, dass die im Handel und im Dienste der Gesundheit, öffentlichen Sicherheit und Umwelt notwendigen Messungen genügend genau und korrekt durchgeführt werden.
Im Rahmen der nachträglichen Kontrollen im Messwesen überprüfen die Vollzugsorgane, ob Messmittel korrekt in Verkehr gebracht worden sind. Ergänzend wird geprüft, ob die Messmittel überprüft wurden und sie korrekt verwendet werden.
Elektrizitätszähler und Abgasmessmittel
Bei der nachträglichen Kontrolle müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Als Entscheidungsgrundlage werden die wirtschaftliche Bedeutung, die Auswirkung von Fehlmessungen, die in den vorangegangenen Jahren durchgeführten Überwachungsresultate und die eingegangenen Meldungen seitens der Vollzugsorgane beigezogen.
2012 wurde bei zwei Typen von Elektrizitätszählern verschiedener Hersteller geprüft, ob die messtechnischen Anforderungen eingehalten werden, was der Fall war. In einem anderen Projekt wurde die Messbeständigkeit bei Abgasmessmitteln für Feuerungsanlagen überprüft. Mehr als 20 % der überprüften Geräte hielten bei der Kontrolle die Eichfehlergrenze nicht ein, obwohl die Eichungen mehrheitlich deutlich weniger als vier Monate zurücklagen. Zudem wurde auch die Arbeit der Eichstellen für Feuerungsabgasmessmittel überprüft. Diesen kann insgesamt ein gutes Zeugnis ausgestellt werden.
Weiter wurden Erhebungen bei Gas- und Wärmezählern durchgeführt. Bei den Erhebungen für Gaszähler war festzustellen, dass die Anzahl ungeeichter Zähler auf 1,3 % der installierten Haushaltszähler gesunken ist. Die konsequenten Überprüfungen der Gasversorgungen in den letzten Jahren haben sich offenbar bewährt. Bei den Wärmezählern ist der umgekehrte Trend festzustellen. Die Anzahl ungeeicht betriebener Zähler hat sich innert zwei Jahren von 6,4 % auf 9,4 % erhöht. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass einige Betriebe in der Vergangenheit nicht kontrolliert wurden. Bei 71 Versorgungen musste die hohe Anzahl ohne gültige Eichung betriebener Zähler beanstandet werden. Massnahmen, wie eine konsequente Überprüfung der fehlbaren Versorgungen, wurden eingeleitet. Damit sollte der Erfüllungsgrad bei Wärmezählern rasch verbessert werden können.