Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Swissmedic zur aktuellen Diskussion über hormonale Verhütungsmittel

Bern, 01.02.2013 - Die französische Arzneimittelbehörde ANSM will Diane 35 und Generika in Frankreich vom Markt nehmen. Im Gegensatz zu Frankreich sind diese kombinierten Hormon-Präparate in der Schweiz nur eingeschränkt zugelassen: für Akne und gewisse Hautstörungen bei Frauen, die zugleich eine hormonale Verhütung wünschen. Für diese Anwendung können sie weiter eingenommen werden.

Diane 35 und Generika sind in der Schweiz zur Behandlung von Akne und gewissen Hautstörungen („Androgenisierungserscheinungen“)  bei Frauen zugelassen, die gleichzeitig eine Empfängnisverhütung wünschen. Die Anwendung nur zur Schwangerschaftsverhütung ist nicht zugelassen. Bei den Risiken entscheidend sind Venenthrombosen und Lungenembolien. Sie sind seit langem bekannt und stellen ein seltenes aber potentiell schwerwiegendes Risiko dar.  Sie sind etwa gleich häufig (etwa 1:1000) wie unter Antibabypillen der dritten und vierten Generation und etwa doppelt so häufig wie unter jenen der zweiten Generation. Aktualisierte Informationen über die Präparategruppen, ihre Sicherheit und die notwendigen Vorsichtsmassnahmen finden sich auf der Homepage von Swissmedic:

Was sollen Frauen tun?

Frauen,  die Diane-35 oder ein entsprechendes Generikum anwenden, und dieses gut vertragen, können  mit der Einnahme fortfahren. Wenn Bedenken bestehen, empfiehlt Swissmedic, sich mit dem Arzt oder der Ärztin in Verbindung zu setzen. Wie die  EU überprüft auch Swissmedic, ob das Risiko von Venenthrombosen und Lungenembolien zusätzliche Einschränkungen erfordert und wird über die Ergebnisse dieser Überprüfung informieren.

Allgemeine Hinweise zu hormonalen Verhütungsmitteln

Was die aktuelle Diskussion über die hormonalen Verhütungsmittel (nicht nur Pillen, sondern auch Pflaster, Vaginalring, u.a.) überhaupt betrifft, ruft Swissmedic folgendes in Erinnerung:

• Es handelt sich um sehr wirksame Medikamente, mit seltenen, aber potentiell schwerwiegenden Nebenwirkungen wie Venenthrombosen, Lungenembolien  und Durchblutungsstörungen der Arterien. Sie sind deshalb rezeptpflichtig.
• Welches Verhütungsmittel am besten geeignet ist, entscheidet der Arzt im Gespräch gemeinsam mit der Anwenderin.
• Er berücksichtig dabei die Arzneimittelinformation – insbesondere im Hinblick auf die Risikofaktoren - und die weitergehenden aktuellen Behandlungsempfehlungen der Fachgesellschaft der Frauenärzte SGGG.
• Die Warnhinweise in der Patienteninformation sind unbedingt zu beachten.
• Für Frauen, die gegenwärtig eine Antibabypille einnehmen und sie gut vertragen, ändert die aktuelle Diskussion nichts. Bei Nebenwirkungen oder falls eine Frau Bedenken hat, soll sie ihre Ärztin oder ihren Arzt konsultieren.

 

Adresse für Rückfragen:

Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
Daniel Lüthi, Mediensprecher
Tel. +41 31 322 02 76
Daniel.Luethi@swissmedic.ch

Herausgeber:

Schweizerisches Heilmittelinstitut
Internet: http://www.swissmedic.ch/
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Zusätzliche Verweise:


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Kontakt | Rechtliche Grundlagen
http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de