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Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von rund 7‘800 Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Am 6. Februar 2013 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
POLYALERT: Neues System zur Sirenensteuerung
Seit 2009 führt das BABS ein Projekt zum Ersatz der bisherigen, technisch überholten Sirenenfernsteuerung. Nach aufwändigen konzeptionellen und organisatorischen Vorarbeiten konnten im letzten Jahr die ersten Sirenen an das neue System POLYALERT angeschlossen werden. Bis Ende 2012 wurden ca. 500 Sirenen in den Kantonen Glarus, Wallis, Bern, Freiburg, Neuenburg und Jura erfolgreich migriert. Bis Ende 2015 wird die Migration auf POLYALERT in der ganzen Schweiz umgesetzt. Damit bleibt die Alarmierung der Bevölkerung mittels Sirenen mittel- und langfristig für die gesamte Schweiz gewährleistet.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.