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Seit Dezember 2001 koordiniert der Bund seine Aktivitäten im Bereich Erdbebenvorsorge durch ein Massnahmenprogramm. Dieses wird alle vier Jahre aktualisiert. Am 30. Januar 2013 hat der Bundesrat das weitere Vorgehen für den Zeitraum 2013 bis 2016 beschlossen. Die Schwerpunkte dabei sind:
Der Bund ist für die Erdbebenüberwachung und die nationale Gefährdungsabschätzung sowie für die Sicherheit der bundeseigenen Bauten zuständig. Er ist zudem dafür verantwortlich, die notwendigen Vorgaben für die Erdbebensicherheit als Aufsichts- und Subventionsbehörde in seinen Kompetenzbereichen zu erlassen und deren Umsetzung sicherzustellen. Er unterstützt die Kantone im Ereignisfall subsidiär und fördert die Erdbebenvorsorge durch die Bereitstellung von Informationen und fachlichen Grundlagen.
Das Erdbebenrisiko in der Schweiz
In der Schweiz wird die Erdbebengefährdung als «mittel» eingestuft. Dies bedeutet, dass in der Schweiz starke Erdbeben auftreten können, jedoch seltener als in hoch gefährdeten Gebieten, wie zum Beispiel in Italien. Schadenbeben können überall in der Schweiz auftreten. Regional betrachtet ist die Gefährdung im Wallis, in der Region Basel und im alpinen Raum etwas grösser als im Mittelland oder im Tessin.
Etwa 85-90 Prozent der heute bestehenden Gebäude und Anlagen wurden ohne oder mit ungenügender Berücksichtigung von Erdbebenvorschriften erstellt und weisen deshalb eine unbekannte und zum Teil ungenügende Erdbebensicherheit auf. Das Potenzial für starke Erdbeben und die relativ hohe Verletzbarkeit der bestehenden Bauten führen dazu, dass im Ereignisfall in der Schweiz erhebliche Schäden zu erwarten sind, vor allem in den Ballungszentren. Das Erdbebenrisiko ist in seiner Grösse vergleichbar mit dem Hochwasserrisiko. Erdbebenschadenereignisse sind zwar seltener, das Schadenausmass ist jedoch bedeutend grösser.
Schutz vor Erdbeben: viele Akteure sind involviert
Grundlegend für den Schutz vor Erdbeben ist eine robuste, sichere und auch kosteneffiziente Bauweise von Gebäuden und Infrastrukturen. Alle Beteiligten, d.h. Eigentümer, Baufachleute und Baubehörden, sind in die Verantwortung für das erdbebensichere Bauen einzubeziehen.