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Einsatz von Streumunition in Syrien – Stellungnahme des EDA

Bern, 24.10.2012 - Die Schweiz verurteilt den Einsatz von Streumunition durch die syrischen Regierungskräfte in aller Schärfe.

Gemäss den jüngsten Berichten von Human Rights Watch (der letzte wurde am 23. Oktober 2012 veröffentlicht) setzen die syrischen Regierungskräfte seit mehreren Wochen Streumunition ein. Verschiedene Städte und Dörfer in fünf Provinzen des Landes wurden von Streubomben getroffen. Die Schweiz verurteilt in aller Schärfe den Einsatz dieser Bomben im Rahmen der syrischen Krise, da sie schwerwiegende und dauerhafte humanitäre Folgen für die Zivilbevölkerung haben. Die Schweiz appelliert an die syrischen Behörden, unverzüglich auf den Einsatz von Streumunition zu verzichten.

Die Schweiz ist äusserst besorgt über die zahlreichen Berichte über schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und ruft alle Konfliktparteien dazu auf, ihre Verpflichtungen vollumfänglich einzuhalten. Die Gewalt und die Verstösse müssen unbedingt eingestellt werden, und die humanitären Akteure müssen Zugang zur Zivilbevölkerung erhalten, die von den Folgen dieses anhaltenden Konflikts direkt betroffen ist.

Die Schweiz setzt sich seit mehreren Jahren für eine Beschränkung bzw. ein Verbot von Waffen mit schweren humanitären Konsequenzen ein. Unter anderem hat der Bundesrat am 17. Juli 2012 das Übereinkommen über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM) ratifiziert, das den Grundsatz eines vollständigen Verbots von Streumunition enthält.

Adresse für Rückfragen:

Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 31 53
Fax: +41 (0)31 324 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Internet: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/recent/media.html
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