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Der Völkerrechtstag zum Thema «Das humanitäre Völkerrecht oder das Bestreben, den Krieg zu humanisieren», der im Grossratssaal des Kantons Bern stattfand, ermöglichte einen wertvollen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Magistratspersonen und Parlamentsmitgliedern sowie Studierenden und Praktikern des humanitären Völkerrechts. Das humanitäre Völkerrecht ist ein besonderer Rechtszweig zur Regelung einer völkerrechtlich verbotenen Situation: des Krieges.
Das humanitäre Völkerrecht, das den Schutz aller Personen bezweckt, die nicht oder nicht mehr unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, ist ein zentrales Anliegen der Schweiz. Wie Bundesrat Didier Burkhalter in seiner Eröffnungsansprache sagte, verfügt die Schweiz aufgrund ihrer Rolle als Depositarstaat und Vertragsstaat der Genfer Konventionen über eine besondere Legitimität und Verantwortung bei der Durchsetzung des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten, die immer noch zu viele Opfer fordern.
Der Vorsteher des EDA erinnerte daran, dass die grösste Herausforderung in diesem Bereich nicht darin besteht, Normen zu klären oder neue festzulegen, sondern darin sicherzustellen, dass sich alle Akteure besser an die bestehende Regeln halten. Wenn alle Regeln des humanitären Völkerrechts angewendet würden, gäbe es die meisten heutigen humanitären Probleme nicht, und es wären viel weniger Opfer zu verzeichnen.
Angesichts dieser grossen Herausforderung lancierte die Schweiz zusammen mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) an der 31. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds Ende 2011 eine diplomatische Initiative mit dem Ziel, konkrete Lösungen im Hinblick auf eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu entwickeln und den zwischenstaatlichen Dialog über Fragen des humanitären Völkerrechts zu stärken. Zu diesem Zweck fand im Juli ein erstes Treffen mit interessierten Staaten statt. Ein weiteres Treffen folgt 2013.
 
Humanitäres Völkerrecht