Die Schweiz tritt drei Übereinkommen der Vereinten Nationen über Vorrechte und Immunitäten bei
Bern, 25.09.2012 - Im Rahmen der von den Vereinten Nationen in New York organisierten Vertragszeremonie hat die Schweiz am 25. September 2012 das Übereinkommen vom 9. September 2002 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert. Zudem trat sie dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen vom 21. November 1947 über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen bei. Damit bekräftigt die Schweiz ihr Engagement für die Universalität des Völkerrechts.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist heute eine für die Bekämpfung der Straflosigkeit sehr wichtige Institution. Die Schweiz ist seit 2001 Vertragsstaat des Römer Statuts vom 17. Juli 1998, das den IStGH begründete. Wie alle anderen Vertragsstaaten hat sich die Schweiz verpflichtet, uneingeschränkt mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und ihm in ihrem Hoheitsgebiet die für die Erfüllung seiner Ziele erforderlichen Vorrechte und Immunitäten zu gewähren. Um diese Verpflichtung umzusetzen, verabschiedete die Versammlung der Vertragsstaaten am 9. September 2002 das Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des IStGH, das die Schweiz am 10. September 2002 unterzeichnet und am 25. September 2012 ratifiziert hat. Bei dieser Gelegenheit trat die Schweiz auch dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen vom 21. November 1947 über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen bei.
Die Vorrechte und Immunitäten, die in diesen drei Übereinkommen vorgesehen sind, hat die Schweiz entweder durch den Beitritt zu einer der betroffenen Organisationen oder durch ein vorrangig abgeschlossenes Abkommen bereits vertraglich geregelt. Der Beitritt zu den Übereinkommen wird die Umsetzung dieser Verpflichtungen erleichtern. Er hat keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen.
Die Schweiz hat die Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zu diesen drei Übereinkommen im Rahmen der von den Vereinten Nationen in New York organisierten Vertragszeremonie hinterlegt, welche dieses Jahr spezifisch der Förderung und Stärkung der Universalität des Völkerrechts gewidmet ist. Der Beitritt der Schweiz zu diesen drei Übereinkommen ist ein wichtiges politisches Zeichen für ihr Engagement in diesem Sinne.
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