Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Bauprodukterechts eröffnet

Bern, 21.09.2012 - Bauprodukterechts des Bundes eröffnet. Dieses soll an die neue europäische Bauprodukteverordnung angepasst werden. Ziel der Anpassung ist, die Vorteile des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) für die Schweiz zu erhalten.

Das Bauprodukterecht des Bundes aus dem Jahre 2001 regelt die Grundsätze für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der Schweiz. Mit dieser Referenzgesetzgebung wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass das MRA im Jahre 2008 um ein Kapitel für Bauprodukte erweitert werden konnte. Das MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen und gewährleistet für die schweizerischen Exporteurinnen und Exporteure, die am europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte teilnehmen wollen, „gleich lange Spiesse", weil Doppelprüfungen, Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile entfallen. Ausserdem eröffnet das MRA einen europaweiten Markt für schweizerische Konformitätsbewertungsstellen, die Produktprüfungen, Produktzertifizierungen und Zertifizierungen der werkseigenen Produktionskontrolle durchführen. Schliesslich profitieren von der Marktöffnung durch das MRA auch die Verwenderinnen und Verwender von Bauprodukten infolge eines deutlich gewachsenen Produktangebots, einer schnelleren Markteinführung von Produkten und des entsprechenden Wettbewerbs in der Branche.

Die bisherige europäische Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG wurde von der im April 2011 in Kraft getretenen europäischen Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011 abgelöst. Damit ist die Gleichwertigkeit der technischen Vorschriften der EU und der Schweiz nicht mehr gegeben. Diese Gleichwertigkeit ist jedoch die Voraussetzung für den Fortbestand des MRA in diesem Sektor. Die Revision des Bauprodukterechts des Bundes soll eine europakompatible Anpassung an das neue europäische Bauprodukterecht gewährleisten, damit das MRA-Bauproduktekapitel weitergeführt werden kann und dessen Vorteile für die Schweizer Volkswirtschaft auch zukünftig erhalten bleiben.

Gleichzeitig soll das revidierte Bauprodukterecht Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmerinnen und -teilnehmer reduzieren, für mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sorgen sowie zur Bauwerkssicherheit und Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 21. Dezember 2012.

Die Bedeutung des MRA für die schweizerische Volkswirtschaft illustrieren folgende Zahlen: Im Bauproduktesektor sind die Staaten des EWR (EU und EFTA) die mit grossem Abstand wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Im Jahre 2011 wurden Bauprodukte aus dem EWR im Wert von 4,6 Mrd. Franken importiert und für 1,3 Mrd. Franken in den EWR exportiert. Gemessen am Gesamthandel mit Bauprodukten machte dies bei den Importen mehr als 96 % und bei den Exporten fast 87 % des Handelsvolumens aus.

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch
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Zusätzliche Verweise:


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Kontakt | Rechtliche Grundlagen
http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de