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Anfang September haben Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer den Luftverkehr-Staatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag ermöglicht es, eine jahrelange Auseinandersetzung der beiden Staaten um die Regelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich zu beenden. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. Der Bundesrat hat dazu heute die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Interessierte Kreise haben bis am 25. Oktober Zeit, sich zu äussern. Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat ist für Ende Jahr geplant.
Das Abkommen sieht vor, dass Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium verzichtet, an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher wieder Nordanflüge zulässt und grundsätzlich einen satellitengestützten gekröpften Nordanflug akzeptiert, der auf Schweizer Seite der Grenze entlang führen würde. Zudem gilt eine siebenjährige Übergangszeit bis zum Inkrafttreten aller Elemente des Vertrages. Die Schweiz ist im Gegenzug bereit, die am frühen Abend landenden Flugzeuge anstatt von Norden her über eine andere Route zum Flughafen Zürich zu führen.
Damit die Regelungen des Staatsvertrages umgesetzt werden können, ist geplant, am Flughafen Zürich die Ost-Westpiste und eine der beiden Nord-Süd-Pisten zu verlängern. Die neuen Ruhezeiten für Deutschland treten deshalb erst in Kraft, wenn der Pistenausbau abgeschlossen ist, spätestens auf Anfang 2020. Als kurzfristige Massnahme, die ab Ratifikation des Abkommens in Kraft tritt, wird die Ruhezeit für Deutschland unter der Woche am Abend um eine Stunde vorverlegt.
Als Alternativen für Anflüge von Norden kommen während den deutschen Ruhezeiten grundsätzlich Ostanflüge, Südanflüge oder ein satellitengestützter gekröpfter Nordanflug in Frage. Derzeit wird vertieft geprüft, was diese Varianten bezüglich Sicherheit, Kapazität und Lärmbelastung bedeuten würden und welches Betriebskonzept letztlich umgesetzt werden soll. Bis zur Verabschiedung der Botschaft an das Parlament sollte dazu ein Vorschlag vorliegen. Die entsprechende Variante wird dann im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) in den Entwurf für das Objektblatt des Flughafens Zürich integriert. Zu diesem überarbeiteten Objektblatt findet danach eine Konsultation der Kantone statt. Die Verabschiedung des Objektblatts durch den Bundesrat ist für die erste Hälfte 2013 vorgesehen. Im selben Zeitraum ist die Behandlung des Vertrages durch die Eidgenössischen Räte geplant.