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Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden und der Slowakischen Republik in Kraft getreten

Bern, 30.08.2012 - Die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Schweden sowie zwischen der Schweiz und der Slowakischen Republik sind in Kraft getreten. Sie enthalten eine OECD-Amtshilfeklausel. Die Änderungsprotokolle tragen zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Das Protokoll mit Schweden ist am 5. August 2012 in Kraft getreten und findet Anwendung hinsichtlich des Informationsaustausches auf Informationen ab dem 1. Januar 2012 sowie hinsichtlich der anderen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2013.

Das Protokoll mit der Slowakischen Republik ist am 8. August 2012 in Kraft getreten und findet Anwendung hinsichtlich des Informationsaustausches auf Informationen ab dem 1. September 2012 sowie hinsichtlich der anderen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2013.

Adresse für Rückfragen:

Sektion Bilaterale Steuerfragen, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
+41 31 322 71 29, dba@sif.admin.ch

Herausgeber:

Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch
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