Tötungsdelikt Oensingen: Armeewaffe sichergestellt
Bern, 06.07.2012 - Nach einem Tötungsdelikt in Oensingen im Kanton Solothurn am 5. Juli 2012 wurde eine Armeewaffe sichergestellt, die einem mutmasslichen Täter gehörte. Dieser ist seit dem 20. Februar 2012 nicht mehr in der Armee eingeteilt; er wurde auf eigenen Wunsch in den Zivildienst umgeteilt.
Trotz einer Mitte April erfolgten Aufforderung zur Rückgabe der militärischen Ausrüstung hat er dieser nicht Folge geleistet, auch nicht nach einer am 24. Mai erfolgten eingeschriebenen Mahnung mit einer letzten Frist zur Rückgabe bis zum 13. Juni. In der kommenden Woche wäre die Verfügung des Chefs Logistikbasis der Armee zur Rücknahme erfolgt.
Dem mutmasslichen Täter wurde von der Armee nie Taschenmunition ausgehändigt.
Adresse für Rückfragen:
Christoph Brunner
Informationschef Verteidigung
031 325 18 39
Herausgeber:
- Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Internet: http://www.vbs.admin.ch
- Bereich Verteidigung
- Internet: http://www.vtg.admin.ch
- Logistikbasis der Armee
- Internet: http://www.vbs.admin.ch