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Die am 23. Februar 2009 eingereichte Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" verlangt, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern ab Erreichen des AHV-Alters die Möglichkeit gewährt wird, auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten. Im Gegenzug können sie weniger Kosten für ihr Eigenheim vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer sich gegen die Besteuerung des Eigenmietwerts ausgesprochen hat, kann diesen Entscheid nicht mehr rückgängig machen. Auch dann nicht, wenn sich die finanzielle Situation zu einem späteren Zeitpunkt verändert.
Gründe für die Ablehnung
Nach Ansicht des Bundesrates und der FDK führt die Initiative zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen. So würden dank der Wahlmöglichkeit Mieterinnen und Mieter benachteiligt, denen keine ebenbürtigen Entlastungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Benachteiligt würden auch Personen, die ebenfalls in den eigenen vier Wänden wohnen, das AHV-Alter aber noch nicht erreicht haben. Der vorgeschlagene Systemwechsel ist somit zu selektiv. Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sollten unabhängig vom Alter nach den gleichen Regeln besteuert werden. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt, wird bereits heute steuerlich begünstigt, da der Eigenmietwert unterhalb der Marktmiete festgesetzt wird.
Der Bundesrat und die FDK sind der Auffassung, dass die Umsetzung der Initiative ein Instrument schaffen würde, das in erster Linie vermögenden Personen weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung eröffnet. Eine altersbedingte Sonderbehandlung sei kein geeignetes Mittel, um die heute vorhandenen Fehlanreize, welche die private Verschuldung fördern, zu beseitigen. Ausserdem käme es zu einer Verkomplizierung des Steuersystems, das Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern verursachen würde. Bei der direkten Bundessteuer hätte die Annahme der Initiative geschätzte Ausfälle von jährlich mindestens 250 Millionen Franken zur Folge. Die Mindereinnahmen bei den Kantons- und Gemeindesteuern werden auf rund 500 Millionen Franken geschätzt.