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Das Bundesgesetz stellt klar, dass Wasserrechtskonzessionen und Konzessionen zur Nutzung des öffentlichen Grundes für Stromnetze von den jeweils zuständigen Konzessionsbehörden auch ohne Ausschreibung erteilt werden können. Zudem hält es fest, dass das Verfahren zur Erteilung diskriminierungsfrei und transparent auszugestalten ist.
Das neue Gesetz wurde von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Keine unnötige Bürokratie im Bereich der Stromnetze" (10.480) erarbeitet.