Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Schweiz ist besorgt über die Lage der sich im Hungerstreik befindenden palästinensischen Häftlinge

Bern, 10.05.2012 - Stellungnahme

Die Schweiz ist besorgt über den Zustand der palästinensischen Flüchtlinge, die sich in einem Hungerstreik befinden. Sie fordert die zuständigen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass diese Personen medizinisch versorgt werden. Zudem erinnert sie bei dieser Gelegenheit an die Verpflichtungen, welche die Staaten im Rahmen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte eingegangen sind, namentlich was die Haftbedingungen anbelangt. Gemäss humanitärem Völkerrecht darf die Verwaltungshaft nur in Ausnahmefällen angewandt werden. Sie muss regelmässig überprüft werden und Gegenstand eines Berufungsverfahrens sein können.

Aufgrund ihrer traditionellen guten Dienste und ihres Engagements zugunsten des Völkerrechts setzt sich die Schweiz seit mehreren Jahren für Frieden, für die Achtung des humanitären Völkerrechts und für Stabilität im Nahen Osten ein. Dabei setzt sie insbesondere auf den Dialog zwischen allen betroffenen Parteien. 

Die häufigen Verletzungen des Völkerrechts durch die verschiedenen Parteien erschweren zunehmend eine Lösung des Konflikts. Die Schweiz fordert daher alle Parteien dazu auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und sich im Rahmen ernsthafter Verhandlungen für eine Beilegung des Konflikts und eine Verbesserung der humanitären Situation einzusetzen.

Adresse für Rückfragen:

Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 31 53
Fax: +41 (0)31 324 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Internet: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/recent/media.html
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