Engagement der Schweiz im Bereich der Menschenrechte in Tadschikistan
Bern, 26.04.2012 - Am 25. April 2012 fand in Duschanbe die dritte Runde der Menschenrechtskonsultationen zwischen der Schweiz und Tadschikistan statt. Zur Diskussion standen verschiedene Themen, die sich mit den Prioritäten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) decken. Ergänzt werden diese Konsultationen durch einen fachlichen Austausch und durch Projekte, die von den Behörden und der Zivilgesellschaft Tadschikistans durchgeführt werden.
Die dritte Runde der Menschenrechtskonsultationen zwischen der Schweiz und Tadschikistan fand am 25. April in der tadschikischen Hauptstadt statt. Bei diesem jährlichen Treffen ziehen beide Parteien Bilanz über ihre Fortschritte im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte. Es stellt den Höhepunkt einer seit 2010 institutionalisierten regelmässigen Zusammenarbeit dar. Die Schweizer Delegation wurde von Botschafter Paul Koller, Sonderbotschafter für Menschenrechte der Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des EDA, geleitet.
In ihren Bestrebungen, den Dialog mit verschiedenen im Bereich der Menschenrechtsförderung engagierten Akteuren zu vertiefen, traf die Schweizer Delegation den Ombudsmann und Mitglieder der Zivilgesellschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter von Regierungsstellen und internationalen Organisationen.
Dabei wurden folgende Themen diskutiert: Vorbereitung der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) des Menschenrechtsrats, Rechte von Frauen und häusliche Gewalt, Situation von Migrantinnen und Migranten, Todesstrafe, Haft und Folter.
Beide Parteien verwiesen auf die guten Ergebnisse dieser Konsultationen. Seit 2010 hat die Schweiz rund zwanzig Projekte und Initiativen unterstützt oder sich direkt daran beteiligt. Dabei sollen Synergien mit dem Programm der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Tadschikistan genutzt und die Kooperation mit den Behörden, dem Büro des Ombudsmanns und Nichtregierungsorganisationen wirksam gefördert werden. Dank diesen Projekten konnten spürbare Fortschritte erzielt werden, namentlich in folgenden Menschenrechtsbereichen: Unterstützung der Behörden und der Zivilgesellschaft bei der Vorbereitung der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR), Beitrag an eine Regionalkonferenz über die Abschaffung der Todesstrafe, Unterstützung der Arbeitsgruppe, die dem Parlament demnächst eine abgeänderte Version des Gesetzesentwurfs betreffend häusliche Gewalt unterbreiten wird.
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