Transparente Mengen- und Preisangaben im Detailhandel
Bern, 06.11.2008 - Die Konsumentinnen und Konsumenten benötigen klare Marktinformationen. Sie können Produkte nur vergleichen, wenn die Mengen und Preise richtig angeschrieben sind. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Bundesamt für Metrologie METAS haben die Broschüre «Korrekte Mengen- und Preisangaben» erarbeitet. Sie schafft Klarheit und ist kostenlos erhältlich.
Täglich gehen Waren für Millionen von Franken über den Ladentisch. Ein Teil dieser Produkte wird beim Offenverkauf abgewogen und mit dem Preis versehen. Bei einem weiteren Teil werden Gewicht und Preis bei Waagen in Selbstbedienung bestimmt. Fertigpackungen werden in Abwesenheit des Käufers oder der Käuferin vorverpackt und mit den nötigen Verkaufsangaben gekennzeichnet.
Notwendige Transparenz und Vergleichbarkeit
Transparenz und Vergleichbarkeit von Preisen und Mengen sind die Grundlage für eine funktionierende Marktwirtschaft. Die neue Broschüre unterstützt den Detailhandel im Alltag bei Fragen zum Thema Mengen und Preise und verschafft den Konsumentinnen und Konsumenten eine Übersicht. Das SECO und das METAS wollen mit dem neuen Hilfsmittel auch die Ausbildungsstätten der Branchen und die Branchenverbände erreichen sowie die kantonalen Fachstellen und Vollzugsbehörden (z. B. kantonale Fachstellen für das Messwesen / Eichämter) bei der Durchsetzung der Mengen- und Preisanschrift stärken. Ferner soll die Broschüre zu einem besseren Schutz der verantwortungsvoll handelnden Anbieter im Detailhandel beitragen und diejenigen, welche die Mengen und Preise ihrer Waren schlecht oder nicht anschreiben, sensibilisieren.
Nettomenge massgebend
Der Grundsatz beim Verkauf von Waren ist klar: Der Verkauf muss nach der Nettomenge erfolgen, das heisst ohne das Gewicht der Verpackung.
Viele Waren werden in Abwesenheit des Käufers oder der Käuferin vorverpackt (Fertigpackungen). Sowohl bei Fertigpackungen mit vorgegebener Füllmenge wie 1 Liter Milch oder 500 Gramm Teigwaren als auch bei individuell abgemessenen und deklarierten Fertigpackungen, etwa vorverpackte Fleischwaren, muss der Verkauf nach der Nettomenge erfolgen und der Preis entsprechend angegeben werden. Die kantonalen Eichmeister prüfen bei Herstellern und Importeuren jährlich einmal stichprobenweise die Mengen- und Preisangaben auf den Fertigpackungen. Ziel dieser Prüfungen und weiterer Kontrollen an Verkaufspunkten ist es, Konsumenten und Konsumentinnen vor unterfüllten Fertigpackungen sowie die redlichen Produzenten und Importeuren vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.
Kompetenzen
Das SECO ist zuständig für die Aufsicht über den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) in den Kantonen. Es ist das Bindeglied zu den Branchen, den Konsumentenorganisationen und zur Wirtschaft. Das METAS ist die Fachbehörde des Bundes für das Messwesen. Unter anderem ist es verantwortlich für die Aufsicht über den Vollzug im gesetzlichen Messwesen, an dem 49 kantonale Eichämter und 76 private Eichstellen beteiligt sind.
Adresse für Rückfragen:
Preisbekanntgabe:
Guido Sutter, SECO, Leiter Ressort Recht,
Tel. +41 (0)31 322 28 14,
guido.sutter@seco.admin.ch
Messtechnischer Vollzug:
Dr. Hans-Peter Vaterlaus, METAS, Stv. Chef der Sektion Gesetzliche Metrologie,
Tel. +41 (0)31 323 33 04,
hans-peter.vaterlaus@metas.chHerausgeber:
- Staatssekretariat für Wirtschaft
- Internet: http://www.seco.admin.ch
- Bundesamt für Metrologie METAS
- Internet: http://www.metas.ch